

2026 ist es so weit: Ich lege Verfassungsbeschwerde ein! Mein Grundrecht auf Gleichbehandlung (Artikel 3 Grundgesetz) wird durch ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Mainz verletzt. Dieses hat meine Klage auf Festanstellung beim ZDF abgewiesen - mit der pauschalen Begründung, ich sei "programmgestaltend" tätig, nämlich Journalist, und damit automatisch "selbstständig" und kein Arbeitnehmer.
Das klingt absurd, und das ist es auch. Die Materie ist jedoch sehr komplex. Die Verfassungsbeschwerde ist mein letztes Mittel in einem langen Kampf als Gewerkschafter undf Personalrat gegen ein "Sonderrecht" beim Rundfunk, das ausgerechnet Journalist*innen massiv benachteiligt.
Um die Verfassungsbeschwerde zu finanzieren, habe ich Crowdfunding gestartet:
Wir sind nicht "frei"! Gegen Privileg von ARD+ZDF | GoodCrowd.org
https://www.goodcrowd.org/rundfunkfreie
Weitere Details und Hintergründe zur kniffligen Rechtslage und zum Verfahren mit Dokumenten, Links und Videos (Jan Böhmermann - passend, weil das Ganze durchaus absurd-komisch ist!) findet ihr hier.
Meine Geschichte
Seit 23 Jahren bin ich Redakteur beim ZDF: Vollzeit, sozialversichert, eigenes Büro, eingebunden in den Betrieb, jahrelang im Personalrat, sogar im Vorstand. Dennoch sagt das ZDF, ich sei "selbstständiger Unternehmer". Absurd, aber kein Einzelfall, bei uns Journalist*innen sogar "normal": Als "Festfreie" genießen wir keinen Schutz durchs Arbeitsrecht, verdienen weniger und bekommen keine Betriebsrente.
Sonderrecht für Rundfunk:
Gleiche Arbeit - gleicher Lohn? Nicht beim Rundfunk. Hier gilt ein Sonderrecht. 1982 räumte das Bundesverfassungsgericht den Sendern das Privileg ein, "programmgestaltende Mitarbeiter" (Journalist*innen) über das Arbeitsrecht hinaus "frei" zu beschäftigen. Nicht willkürlich, sondern zweckgebunden: für das "programmliche Abwechslungsbedürfnis", konkret: um Personal austauschen zu können. Dieses "Abwechslungsbedürfnis" sei aber zu bezweifeln, wenn Menschen "auf lange Dauer" beschäftigt seien, schrieben die Richter damals schon.
Mißbrauch des Privilegs?
Die Sender nutzen ihr Privileg seither ausgiebig. Bis zu einem Drittel des Personals gilt als "selbstständig". Vorteil (neben der rascheren Kündigung): Viele geldwerte Vorteile entfallen, vor allem die Betriebsrente. "Freie" sind rund 20 % billiger, selbst bei scheinbar gleicher Bezahlung. Die Arbeitsgerichte winken diese Abweichung vom Arbeitsrecht gern durch. Auch in meinem Fall war das Urteil flott gefällt: "pogrammgestaltend" = "selbstständig". Auch nach 23 Jahren.
Mal "selbstständig", mal nicht
Nur wenn es um´s Bezahlen geht, sind wir doch "unselbstständig"! Die Sozialversicherung zieht normale Pflichtbeiträge ein. Denn: Bundessozialgericht und Bundesarbeitsgericht haben unterschiedliche Begriffe von "Arbeitnehmer". Klarer Verstoß gegen die "Einheitlichkeit der Rechtsordnung". Alles zusammen: Höchste Zeit für eine Verfassungsbeschwerde! Die geht nur individuell. Grund: Verletzung meines Grundrechts auf Gleichbehandlung (Grundgesetz Artikel 3). Dafür habe ich genau 4 Wochen Zeit (gesetzliche Frist).
Für alle ein Gewinn
Eine erfolgreiche Verfassungsbeschwerde hilft allen "Festfreien". Und sie stärkt die Unabhängigkeit von Journalist*innen bei ARD+ZDF nachhaltig. Gut so für alle. Für mich wäre der Fall damit nicht beendet: Die Verfassungsrichter heben nur das bestehende Urteil auf - und verweisen zurück an die Arbeitsgerichte. Da geht der teure "Spaß" dann weiter.
Kontakt
Ist meine Verfassungsbeschwerde gegen das ARD+ZDF-Sonderrecht lange fällig? Kommt sie zur Unzeit? Was denkt ihr? Schreibt mir!
+49 (0) 179 395 4098