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Verfassungsbeschwerde:
Zahlen, Daten, Fakten

Normal ist: Wer länger als zwei Jahre nur für einen Betrieb in Vollzeit "unselbstständig" arbeitet, ist automatisch Arbeitnehmer*in ("festangestellt"). Jede "Statusklärung" käme zu diesem Ergebnis - egal, was im Vertrag steht. Arbeits- und Sozialgesetzgebung sind sich einig. Gut so. Anders beim Rundfunk: Dort gilt ein Sonderrecht! Mit fragwürdigen Folgen.

"Nur weil es politisch motivierte Kampagnen von Rechtspopulisten im Bundestag oder im Axel Springer-Verlag gegen den öffentlich rechtlichen Rundfunk gibt, heißt das aber nicht, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht dringend reformiert werden müsste."

Jan Böhmermann
ZDF-Magazin Royale, 4.11.2022
(Link siehe unten)

BundesVerfG - fionn-grosse-C7UYR0jZyLs-unsplash.jpg

1982: Privileg für Rundfunk

1982 hat das Bundesverfassungsgericht neues Recht geschaffen ("Richterrecht"; ein Gesetz gibt es nicht; BVerfG Urt  V  13_01_1982 – 1 BVR 848 77): Rundfunksender dürfen Journalist*innen und andere "programmgestaltende Mitarbeiter" über das normale Arbeitsrecht hinaus "frei" beschäftigen. Nicht willkürlich, sondern zweckgebunden: Um mit neuem Personal auf neue Entwicklungen reagieren zu können ("programmliches Abwechslungsbedürfnis"). Dies leiteten die Richter aus dem Verfassungsgebot der "Rundfunkfreiheit" ab. Die Arbeitsgerichte sind seither angehalten, bei Statusklagen die arbeitsrechtlichen Ansprüche freier Mitarbeiter*innen mit den Senderinteressen abzuwägen.

Das war kein Freibrief, Menschen frei zu beschäftigen, wie 1993 klar wurde: Das Landesarbeitsgericht Saarland hatte zugunsten von Redakteuren entschieden, der SR legte dagegen Verfassungsbeschwerde (!) ein. Die obersten Richter wiesen diese ab: Sie hätten ausdrücklich nicht ausgeschlossen, dass Anspruch auf Festanstellung bestehe, wenn "Freie" auf lange Dauer unselbstständig beschäftigt würden und kein Abwechslungsbedürfnis vorliege.

BVerfG Urt  V  13_01_1982 – 1 BVR 848 77

Ablehnung der Verfassungsbeschwerde des SR (1993)

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Folge: "Festfreie" Journalisten

Ihr Privileg, Journalisten*innen länger frei beschäftigen zu dürfen, nutzen die Sender ausgiebig, vor allem öffentlich-rechtliche (Bundestag, wiss. Dienst 6-123-16). Den höchsten Anteil hat das ZDF mit bis zu 30 % "Freien" (21. KEF-Bericht, S.137). Früher galt freie Mitarbeit als Einstieg in die Festanstellung. Mit dem Spardruck wurde daraus Personal neben dem offiziellen Stellenplan. Gewerkschaften sicherten die Freien durch Tarifverträge immer mehr ab. Es entstanden die "Festfreien" - mit Monatspauschale, Urlaubs- und Krankengeld, Fortbildung, je nach Bundesland auch Wahlrecht zum Personalrat. Manche Verträge gelten unbefristet in Vollzeit (z.B. ZDF und SWR), so dass normale Arbeitsrechtler*innen staunen. Aber viele gesetzliche Arbeitsschutzregeln gelten nicht für "Freie". Und sie bekommen keine Betriebsrente. Aber immerhin die gesetzliche Rente, denn für die Sozialversicherung gelten sie als "unselbstständig", sind daher pflichtversichert. Für das Bundessozialgericht ist ein sozialversicherungsrechtlich Beschäftigter zugleich Arbeitnehmer (BSG 26.09.2017 Urteil - B 1 KR 31_16 R). Die Arbeitsgerichte urteilen gegenteilig: Sobald eine Person "programmgestaltend" tätig sei, sei sie "selbstständig" und nicht Arbeitnehmer. Die fehlende "Einheitlichkeit der Rechtsordnung" könnte der Gesetzgeber wieder herstellen - oder das Verfassungsgericht.

21. KEF-Bericht, S.137

BSG 26.09.2017 Urteil - B 1 KR 31_16 R

Bundestag wd-6-123-16:  Arbeitnehmerähnlichkeit

Funken, M.: Arbeitnehmerähnliche - die vergessene Beschäftigtengruppe (2018)

Berst-Frediani - Freie Mitarbeiter in Rundfunk und Presse zwischen Verfassungs-, Arbeits- und Sozialrecht - beck-online

ARD ZDF n.jpg

Unabhängigkeit in Gefahr!

Für die Sender ist die "freie Mitarbeit" ein gutes Geschäft: Selbst bei hohen Honoraren sparen sie viele Lohnnebenkosten (ca. 20 % Unterschied). "Freie" sind "billiger" als Feste. Und sie sind "bequemer": Wer nur einen befristeten Vertrag hat, womöglich in Teilzeit, "spurt" oft besser.

Genau das bemängeln Gewerkschaften und Redakteursvertretungen seit jeher: Viele "Freie" scheuten sich, offen Kritik zu üben; viele müssten weitere Jobs übernehmen, teils auch PR-Tätigkeiten (Studie Rosa-Luxemburg-Stiftung).

All dies gefährdet die journalistische Unabhängigkeit.

Genau die macht aber den Markenkern von ARD und ZDF aus. Die Sender selbst weisen zurecht darauf hin. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wurde gegründet, damit weder Millionäre noch die Regierung den Rundfunk kontrollieren. Rundfunk darf - anders als Presse - kein parteiischer "Tendenzbetrieb" sein. Seine Existenzberechtigung steht und fällt daher mit der journalistischen Unabhängigkeit. Zu dieser zählt auch die weniger bekannte "innere Pressefreiheit": Sie schützt den einzelnen vor inhaltlichen Vorgaben der Vorgesetzten. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem anderen Urteil ausdrücklich bekräftigt (BVerfGE 83, 238 - 6. Rundfunkentscheidung).

Dass ausgerechnet Journalist*innen keine sicheren Festanstellungen haben müssen, erscheint vollkommen paradox:

So, als ob bei Gericht alle Beamte wären zwecks größerer Unabhängigkeit, nur die Richter nicht - die wären Tagelöhner.

Zeit für eine Neubetrachtung in Karlsruhe.

Beschäftigte zweiter Klasse - Studie Rosa-Luxemburg-Stiftung 2019

BVerfGE 83, 238 - 6. Rundfunkentscheidung

BundesVerfG - fionn-grosse-C7UYR0jZyLs-unsplash.jpg

2026: Verfassungsbeschwerde!

Das ganze Thema muss zurück nach Karlsruhe! Die Verfassungsrichter können dann das Senderprivileg kritisch prüfen. Schadet es nicht mehr als es nützt - gerade für die Unabhängigkeit des Rundfunks? Diese Prüfung soll meine Verfassungsbeschwerde ermöglichen. Die kann nur einreichen, wer sich in seinen Grundrechten beeinträchtigt sieht durch staatliches Handeln. Mein Grundrecht auf Gleichbehandlung (Artikel 3 Grundgesetz) hat das Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Mainz verletzt, indem es meine Statusklage gegen das ZDF abgewiesen hat. Das LAG folgt pauschal der "ständigen Rechtsprechung": Da ich "programmgestaltend" tätig sei und "keine inhaltlichen Weisungen" erhielte, sei ich "Selbstständiger" und kein Arbeitnehmer. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat meinen Revisionsantrag abgelehnt - damit ist der "Rechtsweg erschöpft": die notwendige Voraussetzung für den Gang nach Karlsruhe.

Eine Verfassungsbeschwerde ist leicht einzureichen - das dürfen alle. Aber schwer durchzusetzen: 98 % scheitern, weil sie gar nicht erst ernst genommen werden.

Es bedarf eines exzellenten Juristen, um den hohen Ansprüchen der Verfassungsrichter*innen gerecht zu werden. Mein Rechtsanwalt Dr. Daniel Weigert LL.M. (Lund) ist so einer. Er hat auch in einer angesehenen Fachzeitschrift schon zum Thema publiziert. 

BVerfG: Merkblatt Verfassungsbeschwerde

RA Dr. Daniel Weigert LL.M. 

Weigert, D.: Der Arbeitnehmerstatus vor dem Hintergrund der Rundfunkfreiheit – eine verfassungsrechtliche Fata Morgana ( NZA 2025, 1146  beck-online)

Jan Böhmermann über "Freie" bei ARD und ZDF:

 

 

 

 

 

 

 





ZDF-Magazin Royale (4.11.2022)[youtube]

Timecode 23:50

40% der Mitarbeiter*innen beim ZDF sind frei, das heißt: Diese Journalist*innen, Autor*innen, Kameraleute, Kostüm- oder Maskenbildner*innen sind selbstständig mit befristeten Arbeitsverträgen oder sogar nur bezahlt für einen konkreten Arbeitseinsatz. Und es auch bei uns so hier im ZDF-Magazin Royale und das finden alle freien Kolleginnen super gut -

Halt die Fresse, du Arschloch!

Genau. Freie Tätigkeit, also in freier Tätigkeit arbeiten ist super, weil da ist man super ungebunden. Und kreativ sind die Freien, die haben den Kopf frei. Die sind auch oft frei von so Sachen wie zum Beispiel Beschäftigungsgarantien oder Rentenversicherung oder bezahlten Urlaubstagen oder Krankheitstagen oder Kündigungsschutz. Total frei. Beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist irgendwie jeder seine eigene Chefreporterin. Freiheit so wie dieser freie Journalist, der über 12 Jahre lang fast ausschließlich für das NDR Fernsehen gearbeitet hat:

 

„Als freier Mitarbeiter werde ich immer daran gemessen wie gut mein letzter Beitrag war. Bei dieser ständigen Unsicherheit kriegst du Existenzängste. In einer Abnahme überlege ich mir sehr genau, ob ich den leitenden Redakteur kritisieren kann. Ich will ja auch im nächsten Monat noch Aufträge bekommen.“

 

Jahrelang denselben Bürostuhl, die gleiche Kantinen-Kohlroulade, die selben Redaktionskonferenzen - aber keine Festanstellung - why?

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